Steuerrechtsordnung einer Gesellschaft im Wandel

Steuerrechtsordnung einer Gesellschaft im Wandel: Gleichmäßigkeit der Ertragsbesteuerung aus der Perspektive der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Das Projekt wird von der Fritz-Thyssen-Stiftung finanziert. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre (01.08.2014 bis 31.07.2016). Das Projekt wird von Frau Prof. Dr. Ute Schmiel geleitet. Projektmitarbeiter sind Herr Hendrik Sander, Herr Dipl.-Ök. Michael Wagenknecht (bis 30.09.15) und Herr Dipl.-Kfm. Alexander Weitz (ab 01.10.15).

 

Zusammenfassung
Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Konkretisierung des elementaren Besteuerungsziels "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" aus einer betriebswirtschaftlichen Perspektive unter Bezugnahme auf evolutorische Theorien.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Gleichmäßigkeit der Besteuerung ein elementares Besteuerungsziel. Gleichmäßigkeit der Besteuerung hat neben einer ethischen eine erfahrungswissenschaftliche Dimension. Im Hinblick auf diese erfahrungswissenschaftliche Dimension stellt sich die Frage, wie Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch ökonomische Theorien konkretisiert werden kann.

Wenn in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Kontext der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auf ökonomische Theorien rekurriert wird, erfolgt in der Regel ein neoklassischer Zugriff. Gegen betriebswirtschaftlich-neoklassische Gleichmäßigkeit wird hier jedoch eingewandt, dass diese Konkretisierung gegen das Brückenprinzip "Sollen impliziert Können" (Albert 2000, S. 44) verstößt: Betriebswirtschaftlich-neoklassische Gleichmäßigkeit setzt vollkommene Märkte unter Sicherheit bzw. stochastischer Unsicherheit voraus, die aber nicht realisierbar sind. Die besondere Problematik hinsichtlich vollkommener Märkte unter Sicherheit bzw. stochastischer Unsicherheit liegt ferner darin, dass Erfahrungstatbestände wie Innovationen als Grundlage gesellschaftlichen Wandels, absolute Ressourcenknappheit, ökonomische Illiquidität, Staatstätigkeit sowie die Notwendigkeit der Steuererhebung erst in einer Welt mit realistischer Unsicherheit erklärt werden können. Solche Erfahrungstatbestände, die in vollkommenen Märkten unter Sicherheit oder stochastischer Unsicherheit nicht definiert sind, können nur widersprüchlich in Form sogenannter "Hybrid-Modelle" in vollkommene Märkte integriert werden.

Eine widerspruchsfreie Erklärung solcher Erfahrungstatbestände ist hingegen nach hier vertretener Auffassung durch Rückgriff auf eine evolutorische Theorie möglich. Für evolutorische Theorien ist die endogene Berücksichtigung von Wandel elementar. Bisher fehlt eine konsistente Konkretisierung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die aus einem evolutorischen Marktordnungskonzept und auf der Grundlage einer evolutorischen Steuerwirkungstheorie entwickelt wurde. Vor dem Hintergrund der Bedeutung eines gleichmäßigen Steuersystems – nicht zuletzt für die Steuermoral – ist es nach hier vertretener Auffassung relevant, diese Forschungslücke zu schließen.